Ausbildung und Prüfung in den Gesundheitsfachberufen
Willkommen auf den Informationsseiten für die Gesundheitsfachberufe:
- Diätassistenz
- Hebammenwesen
- Kinderkrankenpflege
- Krankenpflege
- Logopädie
- Masseur/in und med. Bademeister/-in
- Medizinisch technische Assistenz (Labor, Radiologie und Funktionsdiagnostik)
- Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter
- Physiotherapie
- Podologie
Diese Berufe sind nach Bundesgesetz geregelt und schließen mit einer staatlichen Prüfung ab.
Die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung Braunschweig und Hannover übernehmen folgende Aufgaben:
- Aufsicht über die Schulen
- Genehmigung der Schulen und ihrer Lehrkräfte
- Ansprechpartner rund um Ausbildung und Prüfung
- Durchführung der staatlichen Prüfung
- Zulassung zur Prüfung
- Ausstellen von Zeugnissen/Ersatzzeugnissen
- Sicherstellen eines geregelten Prüfungsablaufs
- Anrechnung anderer Ausbildungen/Möglichkeiten der Ausbildungsverkürzung
- Beratung
- Ansprechpartner rund um die Ausbildung für Schulleitungen und Lehrkräfte
- Hilfestellung bei der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben
Für das Ausstellen der Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung, Zweitausfertigungen und die Anerkennung ausländischer Billdungsabschlüsse ist mit Ausnahme der Notfallsanitäter das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Lüneburg zuständig.
Für die Notfallsanitäter übernimmt diese Aufgaben das Ministerium für Inneres und Sport.
Bei Fragen zur Finanzhilfe wenden Sie sich bitte an das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Mit den nachfolgenden Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die einzelnen Berufsausbildungen geben. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte zur Verfügung. Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz in einem der Gesundheitsfachberufe richten Sie bitte direkt an die Schule Ihrer Wahl.
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