Meisterprüfung
Im ersten Prüfungsabschnitt absolviert der Bewerber/die Bewerberin an vier Tagen schriftliche Prüfungen im Bereich:
- Gesundheitslehre,
- Grundlagen für kostenbewusstes Handeln,
- Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln,
- Schwimm- und Rettungslehre,
- Mathematik und naturwissenschaftliche Grundlagen,
- Bädertechnik,
- Bäderbetrieb und
- Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb.
Der zweite Prüfungsabschnitt gliedert sich in eine praktische und eine mündliche Prüfung. Hierbei ist eine Lehrprobe durch den Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin zu erstellen. Die Themen für die Lehrprobe werden am Anreisetag ausgegeben. Des Weiteren hat der Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin eine Projektarbeit anzufertigen, im Rahmen dieser Arbeit soll er/sie nachweisen, dass er/sie als Führungskraft Veranstaltungen planen und durchführen sowie bei der Betriebsführung auftretende Probleme erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann. Die Projektarbeit wird im Vorfeld vom Prüfungsteilnehmer / von der Prüfungsteilnehmerin angefertigt.
Die Prüfungsteilnehmer/-innen müssen zur praktischen Prüfung unbedingt einen eigenen DLRG-Drillichanzug im Originalzustand mitbringen.
Wer vor der Prüfung zum Meister / zur Meisterin für Bäderbetriebe noch keine berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisprüfung (BAP) abgelegt hat, muss diese noch absolvieren. Als zuständige Stelle für Fachangestellte für Bäderbetriebe in Niedersachsen nehmen wir diese Prüfung ebenfalls ab.
Die berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisprüfung enthält eine schriftlichen und eine mündlichen Prüfungsabschnitt.
Während der mündlichen Prüfung stellt der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin eine von ihm/ihr im Vorfeld der Prüfung schriftlich ausgearbeitete Ausbildungssituation vor. Als Grundlage für das Prüfungsfachgespräches hat sich der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin vor Prüfungsbeginn für eine berufstypische Ausbildungssituation aus einem der vier Handlungsfelder gemäß §§ 2 und 3 der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009 (BGBl. I, S. 88) zu entscheiden. Das gewählte Thema wird zu Beginn der Prüfung schriftlich festgehalten.
Um an den oben genannten Prüfungen teilnehmen zu können, muss man sich bei der zuständigen Stelle für Fachangestellte anmelden.
Eine Anmeldung zu einem Vorbereitungslehrgang reicht hierfür nicht aus.
Für die Abnahme der oben genannten Prüfungen erhebt die zuständige Stelle nach der Allgemeinen Gebührenordnung Gebühren. Derzeit beträgt die Gebühr für die Abnahme der Meisterprüfung 600 Euro. Für die berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisprüfung fallen Gebühren in Höhe von 180 Euro an.
Es wird darauf hingewiesen, dass verbindliche Aussagen über die Prüfung ausschließlich durch die zuständige Stelle direkt getroffen werden.
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