Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen
Sie haben im Ausland eine Berufsqualifikation als
- Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent
- Erzieherin / Erzieher
- Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger
- Heilpädagogin / Heilpädagoge (Weiterbildung an einer Fachschule)
erworben und möchten in Niedersachsen tätig werden?
Dann gilt folgendes Verfahren:
Welche Voraussetzungen sind für die Anerkennung unter anderem zu erfüllen?
Damit die Anerkennung der im Ausland erlangten Berufsqualifikation erfolgen kann, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Ihre Ausbildung berechtigt Sie in dem Ausbildungsland zur Ausübung eines der oben genannten Berufe und
- es bestehen keine wesentlichen Unterschiede zwischen der im Ausbildungsland erlangten Qualifikation und der niedersächsischen Ausbildung.
Wo erhalten Sie weitere Informationen oder eine Beratung?
Bevor Sie einen Antrag stellen, können Sie sich kostenlos beraten lassen:
- IQ-Netzwerk Niedersachsen: http://www.migrationsportal.de/
- Anerkennungszuschuss: www.anerkennungszuschuss.de
- Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland
- Anerkennung in Deutschland: http://www.anerkennung-in-Deutschland.de
- Portal für Fachkräfte im Ausland: https://www.make-it-in-germany.com/de/
Wann kann kein Antrag gestellt werden?
Wir sind nicht zuständig, wenn Sie
- in Niedersachsen eine Ausbildung in einem der oben genannten Berufe absolvieren möchten. Bitte wenden Sie sich direkt an eine berufsbildende Schule.
- eine Qualifikation als Lehrerin oder Lehrer abgeschlossen haben. Der Ausbildungsweg zur Lehrkraft kann nicht den oben genannten Berufen gleichgesetzt werden, da es sich hier um unterschiedliche Berufsfelder handelt.
Für die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Qualifikation als Lehrerin oder Lehrer gibt es ein eigenes Anerkennungsverfahren. - eine Anerkennung für einen Gesundheitsfachberuf (z. B. Pflegefachkraft) beantragen möchten. Die Anerkennung beantragen Sie bitte beim Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Wie kann ein Antrag gestellt werden?
Sie können den Antrag online oder per Post stellen.
Sie möchten den Antrag online stellen?
Damit ist gemeint, dass der Antrag über das Serviceportal Niedersachsen gestellt werden kann. Eine Zusendung des Antrags per Mail ist leider nicht möglich.
Bevor Sie einen Online-Antrag stellen, benötigen Sie einen Zugang zum Servicekonto Niedersachsen, den Sie hier beantragen können: https://servicekonto.niedersachsen.de/Start/
Mit Ihrem Servicekonto Niedersachsen können Sie die Anträge auf Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation online stellen. Halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
- Eigenhändig unterschriebene Darstellung mit Angaben über den schulischen und beruflichen Werdegang in deutscher Sprache
- Zeugnis über den Schulabschluss
- Ausbildungsnachweise in Originalsprache:
- Abschlussdokumente (z. B. Diplom) ggf. einschließlich Anlage in Originalsprache
- Nachweise über Ausbildungsinhalte (Fächertafel, ggf. Erläuterungen und curriculare Vorgaben etc.) in Originalsprache
- Bescheinigung von der zuständigen Stelle, dass Sie im Ausbildungsstaat unmittelbar zur Ausübung des Berufs berechtigt sind in Originalsprache.
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen im In- oder Ausland in Form von Arbeitszeugnissen/Arbeitsbüchern in der Originalsprache . Die Nachweise sollten Auskunft über die Tätigkeiten und den Tätigkeitsumfang geben können.
- Deutsche Übersetzungen von den in Nr. 3 und 4 genannten Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel)
Fremdsprachliche Dokumente (außer englischsprachige Dokumente) müssen von einer/einem in Deutschland öffentlich bestellten/beeidigten Übersetzerin/Übersetzer erstellt oder bestätigt werden. Eine Übersicht der in Deutschland ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzer finden Sie online unter www.justiz-dolmetscher.de
Wir behalten uns vor, von den oben genannten Unterlagen amtlich beglaubigte Kopien anzufordern.
Hier gelangen Sie zu den Online-Anträgen:
- Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent
- Erzieherin / Erzieher
- Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger
- Heilpädagogin / Heilpädagoge (Weiterbildung an einer Fachschule)
Sie möchten den Antrag per Post stellen?
Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und senden es uns zusammen mit folgenden Unterlagen per Post zu (unsere Anschrift ist im Antragsformular angegebenen):
- Eigenhändig unterschriebene Darstellung mit Angaben über den schulischen und beruflichen Werdegang in deutscher Sprache
- Kopie des Zeugnisses über den Schulabschluss
- Kopien der Ausbildungsnachweise in Originalsprache:
- Abschlussdokumente (z. B. Diplom) ggf. einschließlich Anlage in Originalsprache
- Nachweise über Ausbildungsinhalte (Fächertafel, ggf. Erläuterungen und curriculare Vorgaben etc.) in Originalsprache
- Bescheinigung von der zuständigen Stelle, dass Sie im Ausbildungsstaat unmittelbar zur Ausübung des Berufs berechtigt sind in Originalsprache .
- Kopien der Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen im In- oder Ausland in Form von Arbeitszeugnissen/Arbeitsbüchern in der Originalsprache. Die Nachweise sollten Auskunft über die Tätigkeiten und den Tätigkeitsumfang geben können.
- Deutsche Übersetzungen von den in Nummer 3 und 4 genannten Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel)
Fremdsprachliche Dokumente (außer englischsprachige Dokumente) müssen von einer/einem in Deutschland öffentlich bestellten/beeidigten Übersetzerin/Übersetzer erstellt oder bestätigt werden. Eine Übersicht der in Deutschland ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzer finden Sie online unter www.justiz-dolmetscher.de
Wir behalten uns vor, von den oben genannten Unterlagen amtlich beglaubigte Kopien anzufordern.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Ungefähr 3 Monate.
Wie viel kostet das Anerkennungsverfahren?
Zwischen 100 und 250 Euro. Möglicherweise können Sie eine finanzielle Unterstützung durch den Anerkennungszuschuss erhalten: www.anerkennungszuschuss.de.
Ist eine Befreiung von den Gebühren möglich?
Ja, das ist möglich, wenn Sie z.B. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen oder Sie sich innerhalb eines FSJ oder im BFD engagieren.
Bitte kreuzen Sie das entsprechende Feld bei Ziffer 5 des Antragsformulars an und schicken Sie uns einen Nachweis.
Informationen in anderen Sprachen:
Datei | Beschreibung |
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Arabisch Merkblatt Bildungsabschlüsse | الاعتراف بالمؤهلات المهنية الأجنبية (باستثناء المعلمين/ المعلمات) |
Englisch Merkblatt Bildungsabschlüsse | Recognition of foreign professional qualifications (except teachers) |
Polnisch Merkblatt Berufsqualifikationen | Uznawanie zagranicznych kwalifikacji zawodowych (z wyjątkiem nauczycieli) |
Farsi Merkblatt Bildungsabschlüsse | ارزشیابی مدارک تحصیلی حرفه ای خارجی (به جز مدارک مربوط به معلمان) |
Französisch Merkblatt Bildungsabschlüsse | Reconnaissance des diplômes professionnels étrangers (hors enseignants) |
Spanisch Merkblatt Bildungsabschlüsse | Convalidación de títulos profesionales extranjeros (excepto profesores |
Russisch Merkblatt Bildungsabschlüsse | Признание иностранных профессиональных квалификаций (кроме учителя) |
Türkisch Merkblatt Bildungsabschlüsse | Yurt dışından alınmış mesleki yeterlilik belgelerinin tanınması (öğretmenler hariç) |
Ukrainisch Merkblatt Bildungsabschlüsse | Визнання іноземних професійних кваліфікацій (крім вчителів) |
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