Förderrichtlinie mobile Luftreiniger in Schulen und Kindertageseinrichtungen
Es stehen 30 Millionen Euro für die Beschaffung von mobilen Luftreinigern in Schulen und Kindertageseinrichtungen bereit. Davon werden aus Bundesmitteln rund 19 Millionen, aus Landesmitteln 11 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Schulträger sowie die Träger von Kindertageseinrichtungen einschließlich Kinderhorte und Kindertagespflegestellen können eine Förderung von bis zu 80 Prozent der Anschaffungskosten mobiler Luftreinigungsgeräte für eingeschränkt belüftbare Räume erstattet bekommen.
Informationen und Materialien wie die Förderrichtlinie, das Antragsformular sowie FAQ´s finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums:
Anträge können bis zum 15.02.2022 schriftlich (auf dem Postweg) bei dem jeweils zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung unter Verwendung des vorgegebenen Antragsformulars gestellt werden.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier.
Hier finden Sie die für den Mittelabruf und für die Erstellung des Verwendungsnachweises erforderlichen Formulare.
Zuwendungsempfänger, die juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, legen als Nachweis bitte folgende Formulare ausgefüllt vor:
Alle anderen Zuwendungsempfänger verwenden nachfolgende Vordrucke und fügen die Belege bei:
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