Förderrichtlinie Lüften an Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder
Das Land setzt die Förderung aus den bisherigen Richtlinien fort, in denen keine Antragstellung mehr möglich ist. Dazu wurden die bisherigen Fördermöglichkeiten zusammengefasst und erweitert.
Ziel der Förderung ist es, die öffentlichen und freien Träger von Schulen, Tagesbildungsstätten, Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflegestellen bei der Beschaffung von Geräten und Anlagen zum infektionsschutzgerechten Lüften gerade in den Herbst- und Wintermonaten finanziell zu unterstützen. Hierfür stellt das Land rund 12 Millionen EUR aus dem COVID-19-Sondervermögen zur Verfügung. Die Förderung beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Gefördert werden wie bisher CO2-Ampeln (Luftgüteampeln) und Lüftungsanlagen, z. B. Fensterventilatoren, diese können in allen Unterrichts- und Betreuungsräumen eingesetzt werden. Luftreinigungsgeräte für Räume, die sich nicht ausreichend lüften lassen, können zukünftig auch in weiteren Räumlichkeiten, in denen sich regelmäßig viele Personen aufhalten, gefördert werden, z. B. Lehrerzimmer, Aufenthaltsräume, Besprechungsräume.
Informationen und Materialien wie die Förderrichtlinie, das Antragsformular und FAQ´s finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums:
Anträge können bis zum 31.10.2022 bei dem jeweils zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung unter Verwendung des vorgegebenen Antragsformulars gestellt werden.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier.
Den Mittelabruf finden Sie unter Verweise.
Vordrucke
Datei / Formular | Beschreibung |
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Verwendungsnachweis | Stand: 09/2022 |
Anlage 1 a zum Verwendungsnachweis | Stand: 09/2022 |
Anlage 1 b zum Verwendungsnachweis | Stand: 09/2022 |
Anlage 2 zum Verwendungsnachweis | Stand: 09/2022 |
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