Förderrichtlinie "Lüften an Schulen"
Das Land unterstützt mit einem Förderprogramm im Umfang von 20 Millionen Euro technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen.
Ziel der Förderung ist es, die Schulträger bei der Beschaffung von Geräten und Anlagen zum infektionsschutzgerechten Lüften gerade in den Herbst- und Wintermonaten finanziell zu unterstützen. Die Förderung beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Informationen und Materialien wie die Förderrichtlinie, das Antragsformular oder eine Übersicht zu Förderhöchstbeträgen der kommunalen und freien Schulträger finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums:
Anträge können bis zum 30.04.2022 bei dem jeweils zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung unter Verwendung des vorgegebenen Antragsformulars gestellt werden.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier.
Hier finden Sie die für den Mittelabruf und für die Erstellung des Verwendungsnachweises sowie der Anlage 1 zum Verwendungsnachweis erforderlichen Formulare.
Artikelaktionen