Einstellungsverfahren sowie Meldung von Personalveränderungen Ihrer pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Reguläre Personalmaßnahmen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Schulen ohne dienstrechtliche Befugnisse
Zum 01.04.2021 sind u.a. die dienstrechtlichen Befugnisse für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zur Sicherung der Verlässlichkeit sowie für die Durchführung außerunterrichtlicher Ganztagsangebote beschäftigt werden und für Personal, das für Zwecke der Lernmittelausleihe eingesetzt wird, von allen allgemein bildenden Schulen, auf die zuständigen Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) verlagert worden.
Um eine rechtzeitige Bearbeitung gewährleisten zu können, ist eine möglichst frühzeitige Meldung bei vorhersehbar erforderlichen Personalmaßnahmen über die Online-Formulare abzusenden. Vorsorglich wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bei mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen (z.B. Neueinstellung, Vertragsänderung, Abordnung länger als ein Schulhalbjahr) nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (NPersVG) der Schulbezirkspersonalrat auf Ebene der zuständigen RLSB zu beteiligen ist, dem gesetzlich eine Frist von bis zu 4 Wochen zur Entscheidung eingeräumt ist.
Da alle Personalmaßnahmen im Einvernehmen mit Ihnen erfolgen, gehen der Meldung von gewünschten Neueinstellungen in der Regel Auswahlverfahren bei Ihnen vor Ort voraus. Die dabei zu beachtenden rechtlichen Vorgaben sowie der Ablauf des Verfahrens sind im Untenstehenden dargestellt.
PM-Erlass
Zum 01.11.2019 ist der Erlass "Beschäftigung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an öffentlichen Schulen" in Kraft getreten. Der Erlass wurde im Schulverwaltungsblatt 07/2019 veröffentlicht. Eine FAQ-Liste des Niedersächsischen Kultusministeriums ist unter diesem Link erreichbar.
Neuverträge |
Neueinstellungen
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Neuverträge-Lernmittelausleihe |
Neueinstellungen Lernmittelausleihe |
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Vertragsveränderung |
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Abordnung/Versetzung |
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Verlängerung / Auflösung |
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