Testungen: Kindertageseinrichtungen/KTP/Kommunales Personal an öffentlichen Schulen
Informationen zum Testverfahren
Sie finden hier eine aktuelle Tabelle mit den Arztpraxen, bei denen Sie eine Testung auf das Corona-Virus zu den in der Grundsatzvereinbarung geeinten Bedingungen durchführen lassen können. Sie haben die Möglichkeit, eine Ärztin/einen Arzt nach Ihrer Wahl in der Nähe Ihres Wohnortes oder Arbeitsortes zu suchen und können dann direkt mit der Arztpraxis Kontakt bezüglich einer Terminvereinbarung aufnehmen.
Bitte beachten Sie, dass das das genaue Abrechnungsverfahren vor Ort im jeweiligen Zuständigkeitsbereich eines örtlichen Trägers/einer Gemeinde, die die Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen nach § 13 Abs. 1 AG SGB VIII wahrnimmt, in Absprache mit den freien Trägern der Jugendhilfe festgelegt wird. Das gilt auch für die Frage, ob Berechtigte eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers vor der Testung vorlegen müssen. Da das Verfahren der Testungen und der Abrechnung nach der Grundsatzvereinbarung auf der örtlichen Ebene eigenständig festgelegt werden kann, ist dies vonseiten des Landes nicht zwingend vorgeschrieben. Das genaue Verfahren kann bei den örtlichen Trägern erfragt werden. Das gilt entsprechend auch für die Schulträger.
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Ärzteliste Kita-Testung | Stand: 19.03.2021 |
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