Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Bewerberinnen und Bewerber

auf Dienstposten und Arbeitsplätze in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung und in den Schulen und Studienseminaren

Stand: 01.12.2020

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass die oder der Verantwortliche Sie als betroffene Person über die Modalitäten, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, informiert.

Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen:

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig

vertreten durch den Behördenleiter Torsten Glaser

Postfach 30 51
38020 Braunschweig

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover

vertreten durch den Behördenleiter Mathias Mierowski

Postfach 11 01 22
30856 Laatzen

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

vertreten durch den kommissarischen Behördenleiter Martin Detmer

Postfach 2120

21311 Lüneburg

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück

vertreten durch den kommissarischen Behördenleiter Thomas Schippmann

Postfach 35 69
49025 Osnabrück

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:

Datenschutzbeauftragte/r beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig

Postfach 30 51
38020 Braunschweig

Datenschutz@rlsb-bs.niedersachsen.de

Datenschutzbeauftragte/r beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover

Postfach 11 01 22
30856 Laatzen

Datenschutz@rlsb-h.niedersachsen.de

Datenschutzbeauftragte/r beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

Postfach 2120

21311 Lüneburg

Datenschutz@rlsb-lg.niedersachsen.de

Datenschutzbeauftragte/r beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück

Postfach 35 69
49025 Osnabrück

Datenschutz@rlsb-os.niedersachsen.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:

Zum Zwecke der Personalauswahl werden auf der Grundlage von § 12 Niedersächsisches Datenschutzgesetzes (NDSG) i. V. m. § 50 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und § 88 Abs. 1 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) Ihre personenbezogene Daten verarbeitet. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogener Daten ist für die rechtmäßige Durchführung des Auswahlverfahrens nach Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG), § 9 BeamtStG, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) erforderlich.

Wenn Sie im Rahmen des Auswahlverfahrens Ihre vorherige Einwilligung zur Einsicht in Ihre Personalakte erklären, findet § 92 NBG Anwendung. Im Falle einer möglichen Einstellung finden darüber hinaus alle Vorschriften der §§ 88 bis 95 NBG Anwendung.

Die Daten werden auf Servern der niedersächsischen Landesverwaltung gespeichert und zusätzlich in entsprechend gesicherten Räumen der RLSB in Papieraktenform abgelegt. Die elektronische Datenverarbeitung erfolgt über den Dienstleister des Landes Niedersachsen, den IT.Niedersachsen.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern Ihrer personenbezogenen Daten:

Interne Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die an der Durchführung des Auswahlverfahrens Beteiligten, also die jeweils zuständigen Personaldezernentinnen, -dezernenten, -sachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter, die Leitungen der betroffenen Organisationseinheiten bzw. deren Vertretungen, ggfls. die betroffenen Behördenleitungen sowie die Gleichstellungsbeauftragte, ggfls. die Schwerbehindertenvertrauensperson und die beteiligten Personalräte. Bei Bewerbungen auf Dienstposten bzw. Arbeitsplätze an Schulen bzw. Studienseminaren werden die Daten auch den jeweiligen Schulleitungen bzw. Seminarleitungen zugänglich gemacht.

Einsicht in Ihre Personalakten, die uns nach Ihrer vorherigen Einwilligung im Rahmen eines Auswahlverfahrens übersandt werden, erhalten ausschließlich die jeweils zuständigen Personaldezernentinnen, -dezernenten, -sachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter.

Speicherdauer bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer Ihrer personenbezogenen Daten:

Soweit Ihre personenbezogenen Daten in die Sachakte „Auswahlverfahren“ aufgenommen werden (Bewerbungsanschreiben, Synopse, Schreiben im Rahmen des Auswahlverfahrens, Auswahlvermerk), unterliegt die Löschung / Vernichtung den Vorschriften der Aktenordnung. Ihre weiteren personenbezogenen Daten (insbesondere die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis auf das Bewerbungsanschreiben) werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftigem Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht bzw. vernichtet.

Im Falle einer Einstellung werden Ihre Unterlagen in Ihre Personalakte überführt; die Speicherdauer richtet sich dann nach § 94 NBG.

 

 Datei   Beschreibung 
Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Bewerberinnen und Bewerber auf Dienstposten und Arbeitsplätze in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung und in den Schulen und Studienseminaren, Stand: 01.12.2020

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Bearbeitet von: Admin     letzte Änderung 2020-11-27T16:30:32+02:00