Von der Ausschreibung bis zur Einstellung - ein langer Weg

Sie haben sich bei uns beworben und warten schon lange auf eine Rückmeldung? Das heißt nicht, dass wir Sie gerne „zappeln“ lassen. Unsere Stellenbesetzungsverfahren sind sehr komplex und lassen sich nicht immer so schnell abschließen, wie wir uns das wünschen.
  1. Nach Ablauf der Ausschreibungsfrist sichten wir zunächst die Bewerbungen und erstellen eine Synopse, d.h. eine Übersicht mit den wichtigsten Bewerberdaten, insbesondere über den bisherigen beruflichen Werdegang. Darüber hinaus prüfen wir die Bewerbungsfähigkeit anhand des Anforderungsprofils der Stellenausschreibung.

  1. Wenn es sich um einen Beförderungsdienstposten handelt, müssen wir ggf. noch Beurteilungen anderer Arbeitgeber/Dienstherrn anfordern. Häufig dauert es eine gewisse Zeit, diese Beurteilungen zu erstellen.

  1. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, terminieren wir Vorstellungsgespräche. Das ist nicht immer ganz einfach, da an diesen Gesprächen mehrere Personen unserer Behörde teilnehmen und alle Zeit haben müssen. Darüber hinaus muss auch ein passender Raum frei sein. Das Auswahlgremium setzt sich in der Regel aus zwei Vertreterinnen/Vertreter des Personaldezernats (Z) und aus mindestens einem Vertreter/einer Vertreterin des Fachdezernats zusammen. Darüber hinaus nehmen die Interessenvertretungen, d.h. eine/ein Vertreter/in des zuständigen Personalrats, ggf. auch des Schulbezirkspersonalrats, die Gleichstellungsbeauftragte sowie ggf. die Schwerbehindertenvertretung, teil. Bei leitenden Funktionen ist auch die Regionalabteilungsleitung vertreten.

  2. Nachdem wir die Vorstellungsgespräche abgeschlossen haben, fertigen wir einen Auswahlvermerk, der die wesentlichen Gründe für die Auswahlentscheidung enthält. Dies ist aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich.

  3. Jetzt erfolgt die schriftliche Beteiligung der Interessenvertretungen. Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung können eine Stellungnahme abgeben, sofern sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Nähere Ausführungen dazu finden sie auch im NGG sowie in der Schwerbehindertenrichtlinie.

  1. Der Personalrat hat 2 Wochen Zeit für seine Entscheidung; der Schulbezirkspersonalrat sogar vier Wochen. Diese Frist kann auch verkürzt werden.

  2. Nach erfolgter Mitbestimmung verschicken wir die schriftliche Zusage an die/den ausgewählte/n Bewerber/in. Die unterlegenen Bewerberinnen und Bewerber erhalten eine schriftliche Absage.

  3. Sofern kein Rechtsmittel eingelegt wird, bitten wir den/die ausgewählten Bewerber/in 14 Tage nach Zugang der Absagen an die unterlegenen Bewerberinnen und Bewerber um die erforderlichen Einstellungsunterlagen. Sobald diese vollständig vorliegen, können wir einen Arbeitsvertrag abschließen oder den/die ausgewählte/n Bewerber/in in ein Beamtenverhältnis berufen. Sofern eine Versetzung erfolgen soll, müssen sich abgebender und aufnehmender Dienstherr zunächst über den Wechselzeitpunkt einigen. Im Regelfall stimmt der abgebende Dienstherr der Versetzung nach 3 Monaten zu.

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Bearbeitet von: Bianca Trogisch     letzte Änderung 2019-03-14T13:23:47+02:00      Foto: Ashwin K.A, stockxpert