Schulpsychologische Beratung
Für die Lehrkräfte besteht die Möglichkeit bei allen persönlichen Fragen direkt mit der Schulpsychologie in Kontakt zu treten. Hierbei kann es sich um Fragen von der persönlichen Situation in der eigenen Schule über den Umgang mit spezifischen Konflikten bis hin zur Gestaltung von konkretem Unterrichtsverhalten handeln. Wichtiger Aspekt bei all diesen Fragestellungen wird die Betrachtung aus der psychologischen Perspektive sein. Nachfolgend finden Sie einen allgemeinen Überblick über die psychologisch ausgerichteten Angebote für Lehrkräfte. Die Schulpsychologie wird bei der Bearbeitung der Fragestellung die angemessenen und notwendigen Maßnahmen mit den einzelnen Lehrkräften abstimmen.
Angebote
- Beratung und Unterstützung bei Fragen zum Lern- Leistungs- und Sozialverhalten von Schülerinnen und Schülern, einschließlich notwendiger Unterrichtshospitationen.
- Beratung und Unterstützung zu psychologischen Aspekten des eigenen Lehrerverhaltens mit Unterrichtshospitation nach Vereinbarung
- Beratung und Unterstützung bei Konflikten zwischen Lehrkräften und Eltern
- Unterstützung und Beratung von Klassenlehrkräften bei der Vorbereitung von Konferenzen mit eingehender psychologischer Analyse und Planung der Intervention.
- Psychologische Unterstützung bei der Vorbereitung und Gestaltung von Veranstaltungen für Eltern.
- Supervision für einzelne Lehrkräfte.
- Vermittlung außerschulischer Hilfen.
Grundlagen und Arbeitsprinzipien
Die Schulpsychologische Beratung von einzelnen Lehrkräften folgt den nachstehenden Grundlagen und Arbeitsprinzipien:
- Freier Zugang
- Freiwilligkeit der Inanspruchnahme
- Kostenfreiheit
- Schweigepflicht nach § 203 StGB
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die personenbezogene Beratung von Lehrkräften vollständig der Schweigepflicht unterliegt.
Wer ist zuständig?
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Hier erfahren Sie, welche Schulpsychologin bzw. welcher Schulpsychologe für eine bestimmte Schule zuständig ist. |
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