17. Dezember 2020
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An den Studienseminaren in Niedersachsen können Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen erwerben. Dabei handelt es sich um Qualifikationen in Themenbereichen, die zwar unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind. Zum Erlangen dieser Qualifikationen können von den Studienseminaren zusätzliche Seminarveranstaltungen angeboten werden.
Sprach- und Integrationsprojekt für jugendliche Flüchtlinge Schulversuch zur Erprobung eines neuen pädagogischen und organisatorischen Konzeptes für zugewanderte Jugendliche
Sprach- und Integrationsprojekt für jugendliche Flüchtlinge Schulversuch zur Erprobung eines neuen pädagogischen und organisatorischen Konzeptes für zugewanderte Jugendliche
Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Schule - § 63 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die Landkreise oder kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen, das Internet und in einigen Landkreisen auch über einen SMS-Service bekannt gegeben.
Der Wegfall der Schullaufbahnempfehlung und die Einführung von zwei Beratungsgesprächen an den Grundschulen ist ein wichtiger Punkt, um Kinder nicht zu früh auszusortieren, sondern ihnen die Möglichkeit zur individuellen Entwicklung zu geben.
Informationen des NLBV
Stand: 12/2020 Für Fort- und Weiterbildungen ab dem 01.01.2020
Der Erlass des MK und des MU in Niedersachsen „Sicherheit im Unterricht“ vom 19.03.2014 enthält auch neue Regelungen zum Bereich des Strahlenschutzes in der Schule.
Schwangere Lehrerinnen und Landesbedienstete an niedersächsischen Schulen - Informationen und Handlungshilfen für Schulleiterinnen und Schulleiter
Zeugnisse geben zum Ende des Schulhalbjahres (jeweils Ende Januar) und zum Ende des Schuljahres (jeweils zu den Sommerferien) einen Überblick über den Lernstand und die Leistungsentwicklung einer Schülerin bzw. eines Schülers.
Grundlage ist der Ganztagsschulerlass vom 01.08.2014 in der Fassung vom 26.04.2017 (SVBl 6/2017, Seite 291), geändert durch RdErl. vom 10.04.2019 (SVBl. 6/2019, Seite 291). Durch das darin festgelegte Berechnungssystem, wonach sich die Zuweisung der Lehrerstunden an der Zahl der am Ganztag teilnehmenden Schülerinnen und Schüler orientiert, ist es möglich, verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen und Unterricht und außerunterrichtliche Angebote besser miteinander zu verzahnen.
Potenzielle Bewerberinnen und Bewerber für den niedersächsischen Schuldienst können künftig mit wenigen Klicks umfassende Informationen über die verschiedenen Einstellungsmöglichkeiten erhalten. Dazu stehen ihnen alle wichtigen Informationen nun gebündelt auf der neuen Übersichtsseite „Wege in den Schuldienst“ des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Verfügung.
Versetzung bedeutet: Sie wechseln auf Dauer an eine andere Schule oder Dienststelle.
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