Vorübergehende Verwendung von Schulräumen für Großveranstaltungen
erstellt von Admin
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veröffentlicht
04.07.2019
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zuletzt geändert:
04.07.2019 14:43
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Einsortiert unter:
Verwendung von Schulräumen,
Großveranstaltungen
Für Veranstaltungen mit mehr als 200 Besucherinnen und Besuchern gilt die Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO), in der die dabei ...
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