Zurückstellung vom Schulbesuch
erstellt von Marion Horn
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veröffentlicht
16.09.2008
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zuletzt geändert:
10.04.2019 15:35
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Einsortiert unter:
Zurückstellung
Nach § 64 Abs. 2 NSchG können schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um erfolgreich ...
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