Gefährdungsbeurteilung
erstellt von Admin
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veröffentlicht
04.04.2013
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zuletzt geändert:
21.10.2020 09:44
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Gefährdungsbeurteilung
Im Falle einer Schwangerschaft ist die Schulleitung gemäß § 1 MuSchArbV dafür zuständig, den individuellen Arbeitsplatz der schwangeren Lehrerin zu beurteilen.
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