Datenschutz - Neufassung des § 31 NSchG
erstellt von Admin
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veröffentlicht
14.02.2020
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zuletzt geändert:
05.06.2020 14:03
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Einsortiert unter:
Datenschutz an Schulen,
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Mit Wirkung vom 01.01.2020 hat sich § 31 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) als zentrale datenschutzrechtliche Vorschrift im Schulbereich geändert.
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